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Genehmigungsverfahren Agrar und Forst

Die Auswirkungen des Grundstückverkehrsgesetzes beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke

Vor dem Eigentumserwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke hat der Gesetzgeber mit dem Grundstückverkehrsgesetz für Käufer die nicht Landwirte sind, hohe Hürden gesetzt. Das Grundstückverkehrsgesetz, oder genauer das „Gesetz über Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur und zur Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe“ (GrdstVG), dient neben der Sicherung der Volksernährung vor allem der Stärkung des Wirtschaftszweiges „Landwirtschaft“.

Die Kernbestimmung des Grundstückverkehrsgesetzes ergibt sich aus § 9. Hier werden die Versagungsgründe des Genehmigungsverfahrens zur rechtsgeschäftlichen Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke aufgeführt. Eine geringe Bedeutung beim Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke spielt dabei der Versagungsgrund der „unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken“. Weitaus schwerwiegender ist der Versagungsgrund der „ungesunden Verteilung von Grund und Boden“. Dieser liegt vor, wenn Nichtlandwirte land- und forstwirtschaftliche Grundstücke erwerben und leistungsfähige Landwirte ebenfalls am Erwerb dieser Grundstücke dringend interessiert sind. Dadurch wird dem „Privatmann“ der Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke erheblich erschwert. Das Vorliegen der „ungesunden Bodenverteilung“ führt also in der Regel zur Bevorzugung von leistungsfähigen Landwirten.

Das Grundstückverkehrsgesetz setzt die Versagungsgründe mithilfe von Verpachtungs- und Weiterveräußerungsauflagen, vornehmlich aber mit der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts durch. Dieses steht zwar den leistungsfähigen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben nicht direkt zur Verfügung, wird aber indirekt durch die Siedlungsunternehmen für die Landwirte ausgeübt.

Neben den oben genannten Versagungsgründen verhindert der Versagungsgrund des „überhöhten Kaufpreises“, dass die Preise für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke ungebremst steigen. Überhöhte Kaufpreise liegen vor, wenn der Marktwert um 50% überschritten wird und davon auszugehen ist, dass der Erwerber ein Spekulationsgeschäft beabsichtigt.
Neben dieser Kernbestimmung des § 9 beinhaltet das Grundstückverkehrsgesetz auch eine anerbenrechtliche Regelung. Diese ermöglicht die gerichtliche Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen Miterben zu vergünstigten Bedingungen.

Vor dem Erwerb land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist es wegen der oben angeführten komplizierten Bestimmungen des GrdstVG unbedingt erforderlich, dass sich Verkäufer und Käufer im konkreten Fall bei ihrer Vertragsgestaltung fachkundig beraten lassen. Erst aufgrund einer solchen Beratung kann in der Regel eingeschätzt werden, ob ein Kaufvertrag beziehungsweise eine sonstige rechtsgeschäftliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber vor der Genehmigungsbehörde Bestand haben werden.

Wegen der Komplexität der Materie bieten wir Ihnen neben unserer eigenen Expertise weiterführende Fachkompetenz durch die Vermittlung an den in Deutschland führenden Experten auf diesem Rechtsgebiet.

Bei Anliegen rund um den vorgenannten Themenkomplex sprechen Sie uns bitte an!