AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der von Loessl Immobilien e.K.

1. Unsere Kaufangebote sowie Miet-/Pachtangebote verstehen sich ausdrücklich freibleibend, unverbindlich und vertraulich. Irrtümer bleiben vorbehalten. Diese sind nur für den Kunden / Auftraggeber/ bzw. Interessenten bestimmt. Die im Kaufangebot, im Expose und in sonstig, dem Kunden überlassenen oder ihm gegenüber gemachten Angaben, stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Die Weitergabe sämtlicher, dem Makler gegenüber dem Kunden betreffend des Kauf-/Mietangebots gemachten Angaben bzw. Unterlagen an Dritte, ist nur mit schriftlicher Einwilligung gestattet. Zuwiderhandlungen, insbesondere eine unbefugte Weitergabe, begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der festgelegten Provision, unbeschadet sonstiger Rechte gegen Dritte.

2. Die jeweilig vereinbarte bzw. im Angebot / Expose ersichtliche Makler-Käuferprovision ist verdient und fällig mit Abschluss eines notariellen und voll rechtswirksamen Kaufvertrags. Eine Käuferprovision / Honorar ist auch dann verdient, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges oder ähnliches Geschäft (z. B. Teilkauf / Mietkauf) zustande kommt. Im Kaufvertrag wird eine entsprechende Makler-Provisionsklausel (echter Vertrag zu Gunsten Dritter gemäß 328 BGB /§ 335 BGB) aufgenommen, damit erklärt sich der Käufer (Kunde / Auftraggeber) ausdrücklich einverstanden. Von Loessl Immobilien ist es gestattet, auch für den Verkäufer als Auftragsmakler provisionspflichtig tätig zu werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir, sofern wir als Auftragsmakler handeln – mit schriftlicher oder mündlicher Legitimation durch den Verkäufer / gewerblichen Vermieter sowohl für die Verkäufer-/ gewerblichen Vermieter- als auch für die Käufer-/ gewerblichen Mieter provisionspflichtig tätig sind (tätig sein können). Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kunden an den Verkäufer. Voraussetzung ist, dass die Leistungen dem Verkäufer oder dem im Kaufvertrag genannten Leistungsempfänger zufließen (wie z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc.). Der Provisionsanspruch des Maklers wird durch eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises nicht berührt. Mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages mit dem vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Vertragspartner ist der Provisionsanspruch des Maklers verdient und fällig. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Maklers zustande kommt. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Kauf eines ideellen oder realen Anteils am Grundstück oder die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschaftsrechten, wenn dies dem in § 1 genannten Zweck wirtschaftlich entspricht. Als provisionsbegründender Hauptvertrag gilt auch der Vertragsschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Kunden in enger oder dauerhafter rechtlicher oder persönlichen Verbindung steht. Der Provisionsanspruch ist auch fällig, wenn der Kunde aufgrund der Tätigkeit des Maklers im Wege der Zwangs- oder Teilungsversteigerung ein Objekt erwirbt. Bei gewerblichen Vermietungen sowie bei Verpachtungen ist die gewerbliche Mieterprovision bzw. Pächterprovision verdient und fällig mit Abschluss entsprechenden Miet- /Pachtvertrags.

3. Wir sind sowohl als Nachweis- oder als Vermittlungsmakler tätig. Beides ist für den Käufer / gewerbl. Mieter / Pächter provisionspflichtig.

4. Die Provisionsverpflichtung für den Käufer gilt auch für den Erwerb weitere Grundstücke/ Immobilien/ Gesellschaftsanteile vom selben Eigentümer oder einer Unternehmung oder Ähnlichem, an dem der Eigentümer in irgendeiner Form beteiligt ist. Der den Provisionsanspruch auslösende Ursachenzusammenhang zwischen dem Maklerangebot und einem nachfolgenden Vertragsabschluss wird nicht dadurch unterbrochen, dass der Kunde / Auftraggeber / Interessent das nachgefragte Objekt später noch einmal vom Verkäufer selbst oder dritten Personen oder Unternehmen bzw. Maklern angeboten erhält.

5. Der Kunde / Auftraggeber / Interessent ist zur festgelegten Provisionszahlung verpflichtet, falls das Rechtsgeschäft zustande kommt. Die Übergabe eines Objekts wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Verschuldens des Auftraggebers / Interessenten, durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem Grundals rechtsungültig erweist, den der Kunde / Auftraggeber / Interessent zu vertreten hat. Für die Entstehung des Provisionsanspruchs genügt jeder Nachweis.

6. Kommt anstelle des eingeleiteten Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande, so ist die hierfür vorgesehen Provision vom Kunden /Auftraggeber / Interessenten zu zahlen. Dasselbe gilt für die Fälle, in denen innerhalb Jahresfreist vom Tage des rechtsverbindlichen Zustandekommens eines Geschäfts zwischen den von uns nachgewiesenen Kunden / Auftraggeber / Interessenten mit dem Vertragspartner (Verkäufer/Verpächter/Vermieter) ein weiteres Geschäft zustande kommt, welches sich als Ergänzung oder Erweiterung des zunächst vermittelten Geschäfts darstellt.

7. Ein Zwischenverkauf bleibt jederzeit vorbehalten, ebenso eine Einstellung der Verkaufsabsicht seitens des Eigentümers.

8. Alle Angaben und Informationen beruhen auf Angaben des Eigentümers/Verkäufers und sind ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese wurden von uns nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Irrtümer bleiben vorbehalten. Sämtliche überlassene Unterlagen wie Flächenlisten / -angaben, Lagepläne, Grundrisse, Forstbetriebswerke, Abschusszahlen, Pacht- und Mietverträge, sonstige Dokumente etc. vermögen von uns nicht geprüft werden und sind somit unverbindlich und freibleibend. Dies gilt auch für jegliche im Expose oder anderen Schriftstücken gemachten Flächen-, Größen- und Nutzungsangaben sowie Preisangaben. Sie stellen keine rechtlich zugesicherte Eigenschaft dar. Es gelten allein die Bedingungen im abgeschlossenen Kaufvertrag, Miet- oder Pachtvertrag. Der angebotene Verkaufspreis bzw. Pacht- und Mietzins sind freibleibend, der Eigentümer Verkäufer behält sich jederzeit eine Änderung dieser vor.

9. Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen – Informationspflicht nach § 31d Abs. 1 BGB i. V. Art. 246 a § 2 Abs. 2 S. 2 EGBGB.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht betreffend dem Maklervertrag innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Widerrufbelehrung. Diesbezüglich verweisen wir auf die Bestimmungen und Inhalte der den allgemeinen Geschäftsbedingungen angefügten Widerrufsbelehrung hin.

10. Datenschutzerklärung: Bei Kontaktaufnahme des Kunden erhält dieser vom Makler eine Datenschutzerklärung zur Kenntnisnahme mit der Möglickeit zur Einverständniserklärung, dass die von ihm angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Seine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung seiner Anfrage benutzt. Detaillierte Ausführungen zur Thematik Datenschutzerklärung sowie die Einwilligungserklärung hierzu findet sich auf der Kontaktseite der Homepage der von Loessl Immobilien e.k., siehe:       https://www.von-loessl.de/datenschutz/

Mit Unterzeichnung eines Maklervertrags bestätigt der Kunde, dass er die unter dem Link: https://www.von-loessl.de/datenschutz/ zu findende Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und sich  damit einverstanden erklärt, dass die von ihm angegebenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Seine Daten werden dabei nur streng zweckgebunden zur Bearbeitung und Beantwortung seiner Anfrage sowie ihm Rahmen des Maklervertrags benutzt. Der Kunde willigt gem. § 4a BDSG in dem Fall ein, dass der Makler Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt. Etwaige zukünftige Änderungen in Datenschutzgesetzen/-bestimmungen auf deutscher oder europäischer Ebene werden vom Makler im vollem Umfang beachtet und umgesetzt.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für Kaufleute bzw. gewerbliche Kunden Bad Neuenahr-Ahrweiler.

12. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung rechtlich und wirtschaftlich möglichst nahe kommt.

Anlage zu den AGB´s Punkt 9:

Widerrufsrecht für Verbraucher

Sind Sie Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (von Loessl Immobilien eK., Am Johannisberg 60, 53474 Bad Neuenahr, Tel: 02641 907 907, Fax: 02641 912 99 00, E-Mail: info@von-loessl.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklichetwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Makler bereits eine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Makler verliert. Für den Fall, dass der Makler zwar keine vollständige Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat, hat er im Fall der vertraglichen Vereinbarung von Aufwandsersatzansprüchen, Anspruch auf Ersatz der ihm bis zur Widerrufserklärung entstandenen und von ihm nachweisbaren Aufwendungen.

 

Muster-Widerrufsformular

 An:

von Loessl Immobilien e.K.

Am Johannisberg 60

53474 Bad Neuenahr

Fax: 02641 912 99 00

E-Mail: info@von-loessl.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum